Dieser Lizenzvertrag („Vertrag“) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (einer natürlichen oder juristischen Person) und der FUJIFILM Corporation („FUJIFILM“), der die Bedingungen der Ihnen gewährten Lizenz zur Nutzung des Warping and Blending Tools („Software“) festlegt.
Durch das Herunterladen der Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht herunterladen oder verwenden. Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie durch andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.
1 LIZENZGEWÄHRUNG
(a) Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Ihnen FUJIFILM hiermit eine nicht exklusive, nicht übertragbare und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der Software ausschließlich zur Steuerung der Warping- und Blending-Funktion von FUJFIILMs FP-Z8000 auf Ihrem Computer (zusammenfassend der „Zweck“).
(b) Die Laufzeit der Lizenz gemäß vorstehendem Absatz beginnt mit dem Datum der Freigabe dieser Vereinbarung und endet (i) wenn der Zweck erfüllt ist, (ii) wenn FUJIFILM die Ihnen gewährte Lizenz durch vorherige schriftliche Mitteilung von FUJIFILM kündigt, oder (iii) wenn FUJIFILM diese Vereinbarung gemäß Artikel 7 kündigt, je nachdem, was früher eintritt.
(c) Nach Ablauf der im vorstehenden Artikel festgelegten Lizenzdauer sind Sie verpflichtet, die Software einschließlich ihrer Kopien auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten unverzüglich von Ihrem Computer zu löschen.
2 EINSCHRÄNKUNGEN
(a) Sie sind nicht berechtigt, die Software für einen anderen als den beabsichtigten Zweck zu verwenden.
(b) Sie dürfen die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FUJIFILM weder ganz noch teilweise an Dritte vertreiben, vermieten, verleasen oder anderweitig übertragen. Sie dürfen die Ihnen von FUJIFILM im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte auch nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FUJIFILM ganz oder teilweise unterlizenzieren, abtreten oder anderweitig übertragen.
(c) Sie dürfen die Software nicht kopieren, reproduzieren, modifizieren, anpassen oder übersetzen. Sie dürfen auch keine Urheberrechts- oder andere Eigentumsvermerke, die auf oder in der Software erscheinen, verändern oder entfernen.
(d) Sie erkennen an, dass weder die Software noch Teile davon in ein Land übertragen oder exportiert werden oder in einer Weise verwendet werden, die gegen die Exportkontrollgesetze und -vorschriften verstößt, denen die Software unterliegt.
(e) Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FUJIFILM dürfen Sie diesen Vertrag oder die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht an Dritte abtreten oder übertragen.
3 HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
(a) FUJIFILM stellt die Software „wie besehen“ und ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung zur Verfügung. FUJIFILM ÜBERNIMMT KEINE AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE ODER GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG FÜR ANDERE SACHEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE NICHTVERLETZUNG VON URHEBERRECHTEN, PATENTEN, GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN ODER ANDEREN EIGENTUMSRECHTEN DRITTER, HANDELSÜBLICHKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
(b) FUJIFILM haftet in keinem Fall für allgemeine, besondere, direkte, indirekte, zufällige oder sonstige Schäden (einschließlich Schäden durch entgangenen Gewinn oder entgangene Einsparungen), die aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Software entstehen, selbst wenn FUJIFILM auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
4 EIGENTUMSRECHT
Alle Urheberrechte und sonstigen Eigentumsrechte an der Software sind Eigentum von FUJIFILM oder den Drittanbietern, wie auf oder in der Software angegeben, und verbleiben bei diesen. Nichts, was hierin enthalten ist, darf ausdrücklich oder stillschweigend als Übertragung oder Gewährung von Rechten, Lizenzen oder Titeln an Sie ausgelegt werden, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag gewährt werden.
5 KÜNDIGUNG
Falls Sie gegen eine der Bedingungen dieser Vereinbarung verstoßen, kann FUJIFILM diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung ohne Vorankündigung kündigen. In diesem Fall müssen Sie die Software unverzüglich von Ihrem Computer löschen.
6 LAUFZEIT
Diese Vereinbarung gilt bis zu dem Datum, an dem Sie die Software löschen, sofern sie nicht gemäß Artikel 5 dieser Vereinbarung gekündigt wird. Ungeachtet des vorstehenden Satzes gelten die Artikel 2, 3, 4, 5, 7 und 8 auch nach Beendigung oder Ablauf dieses Vertrags.
7 GELTENDES RECHT, GERICHTSBARKEIT UND GERICHTSSTAND
(a) Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Japans und ist in Übereinstimmung mit diesen auszulegen, ohne Bezugnahme auf die Grundsätze der Rechtswahl oder des Kollisionsrechts.
(b) Jede Klage oder jeder Prozess im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung darf nur vor dem Tokyo District Court in Tokyo, Japan, erhoben werden, und die Parteien erklären sich hiermit einverstanden und unterwerfen sich der Gerichtsbarkeit dieses Gerichts. Im Falle eines Rechtsstreits im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung aller Ausgaben im Zusammenhang mit diesem Rechtsstreit, einschließlich angemessener Anwalts- und Sachverständigenhonorare sowie Gerichtskosten. Die Vertragsparteien verzichten in diesem Zusammenhang auf eine Verhandlung vor einem Geschworenengericht und/oder auf Einreden, die sich auf den Gerichtsstand, die Unzulänglichkeit des Gerichtsstandes, die fehlende persönliche oder sachliche Zuständigkeit oder ähnliches in einer Klage oder einem Prozess, der sich aus einer solchen Streitigkeit ergibt, stützen, und verzichten hiermit darauf. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass das Urteil, die Verfügung oder der Beschluss eines letztinstanzlichen Gerichts oder eines Gerichts einer niedrigeren Instanz, gegen das keine Berufung eingelegt wurde, in Tokio, Japan, endgültig und für beide Parteien verbindlich ist.
8 SONSTIGES
(a) Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und FUJIFILM dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Mitteilungen, Erklärungen und Vereinbarungen in Bezug auf die Software.
(b) Sollte sich herausstellen, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar ist, so hat dies nicht zur Folge, dass die Vereinbarung als Ganzes ungültig oder nicht durchsetzbar ist, und die betreffende Bestimmung ist so zu ändern und auszulegen, dass das Ziel der betreffenden Bestimmung bestmöglich erreicht wird.
Datum der Veröffentlichung: April 23, 2021